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Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Amokläufe mit gestohlenen Schusswaffen sind längst keine Szenarien mehr aus Krimis oder Thrillern. Spätestens nach dem Vorfall am 11. März 2009 in Winnenden bei Stuttgart, bei dem ein 17-Jähriger erst 15 Menschen und dann sich selbst tötet, wurde Deutschland wachgerüttelt und die Frage laut: Wie sind Waffen und Munition sicher und vor Missbrauch aufzubewahren?

Eine Verschärfung des Waffenrechts war die Folge. Waffenbesitzer müssen nachweisen, dass sie ihre Waffen und Munition nach § 36 WaffG (Waffengesetz) sicher aufbewahren. Die Waffenbehörde darf das ohne einen begründeten Zweifel kontrollieren. Die WaffVwV vom 23. März 2012, also die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, enthält Regelungen für die korrekte Interpretation des Waffengesetzes für die zuständigen Behörden und Waffenbesitzer.

Was Sie vor dem Kauf eines Waffenschranks wissen müssen

Die fahrlässige Unterbringung von Schusswaffen ist der häufigste Grund für Missbrauch, Diebstahl und schwere Unfälle. Daher muss in Deutschland ein Waffenschrank den Vorgaben des Waffengesetzes (WaffG) entsprechen. Je nach Waffentyp und Anzahl der Waffen ist für den Waffentresor eine Sicherheitsstufe nach VDMA 24992 oder ein Widerstandsgrad nach EN 1143-1 vorgeschrieben.

Die geprüften Waffenschränke von Mosler Safe erfüllen die gesetzlichen Auflagen und bieten definierten Schutz gegen leicht mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge, Schutz gegen leichte Brände sowie typgeprüften Einbruchsschutz gegen Angriffe, bei denen mechanisch und thermisch wirkende Werkzeuge eingesetzt werden. Bei uns bekommen Sie Waffenschränke im Widerstandgrad I nach DIN  EN 1143-1.

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 unter 200 kg

- Langwaffen unbegrenzt

- bis zu 5 Kurzwaffen

- Munition

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg

- Langwaffen unbegrenzt

- bis zu 10 Kurzwaffen

- Munition

Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1

- Langwaffen unbegrenzt

- Kurzwaffen unbegrenzt

- Munition